Frequently Asked Questions (FAQ)
Quels objectifs poursuit la PDS?
La PDS facilite et soutient le développement et la mise en place de parcours de santé tout au long de la chaîne de prise en charge pour les personnes déjà malades ou présentant un risque accru de tomber malades. En outre, elle renforce la mise en réseau entre les secteurs sanitaire, social et communautaire, en tenant compte du cadre de vie personnel.
Quel soutien concret offrent les mesures de la PDS?
D’une part, les mesures de la PDS aident les personnes concernées à stabiliser ou à améliorer leur santé et à renforcer leurs ressources. D’autre part, elles favorisent les conditions-cadres nécessaires à cet effet. De cette manière, la PDS contribue à améliorer la qualité de vie des personnes concernées, à réduire leur recours aux soins et, par conséquent, à limiter les coûts de santé.
Quel est l’impact du soutien de projets PDS?
La PDS soutient des projets dédiés aux thèmes des maladies non transmissibles, des addictions et des maladies psychiques. L’accent est mis sur les approches et les pratiques innovantes pour ancrer les offres préventives dans le système de santé. Le concept de la Prévention dans le domaine des soins est basé sur les deux stratégies nationales MNT et Addictions et sur les mesures coordonnées pour la santé psychique.
Quels sont les principaux porteur-euse-s de la PDS?
L’appel d’offres et la sélection des projets pour le soutien de projets PDS s’effectuent en collaboration avec la section Prévention dans la thérapie et le conseil de l’Office fédéral de la santé publique. Les demandeur-euse-s doivent exposer déjà dans leurs concepts la manière dont elles ou ils entendent collaborer avec les services cantonaux pour la planification et la mise en œuvre du projet et soumettre une prise de position du canton le plus concerné avec leur demande de projet. La personne de contact cantonale PDS sera invitée à participer à l’entretien individuel durant la phase de demande de projet, puis à assurer la coordination entre les porteur-euse-s de projet et les personnes clés au niveau cantonal durant toute la durée du contrat. Vous trouverez de plus amples informations dans le Concept du soutien de projets.
Quel est le moyen le plus rapide pour trouver plus d’informations sur le soutien de projets PDS?
Notre site web vous fournira toutes les informations générales au sujet de la PDS, ainsi que des renseignements spécifiques concernant le cycle de soutien actuel.
Quels sont les principaux documents de référence de la PDS?
Si vous souhaitez soumettre un projet, nous vous invitons à consulter les documents suivants:
- Concept du soutien de projets Prévention dans le domaine des soins (PDS)
- Soutien de projets Prévention dans le domaine des soins (PDS): Règlement
Contact
Karin Lörvall
Responsable de projets Prévention dans le domaine des soins
Franziska Widmer Howald
Responsable de projets Prévention dans le domaine des soins
Karin Wyss Müller
Responsable de projets Prévention dans le domaine des soins
Ziele
Was ist die Projektförderung Prävention in der Gesundheitsversorgung (PGV) und was sind deren Ziele?
Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) von 2018 bis 2024 Projekte im Bereich PGV. Gefördert werden Projekte innerhalb der Themen nichtübertragbare Krankheiten (Non-Communicable Diseases, kurz NCD), Sucht und psychische Gesundheit.
Die Gesamtheit der Projekte hat zum Ziel, PGV über die gesamte Versorgungskette zu stärken, um Lebensqualität sowie Autonomie der Patientinnen und Patienten zu fördern und den Behandlungsbedarf zu vermindern. Es wird ein Multiplikatorenansatz verfolgt, welcher eine positive Systemtransformation zum Ziel hat.
Die Projektförderung PGV ist als Innovationsförderung angelegt, wobei ausgewählte Projekte einen Fortschritt (Neuerungen von Ansätzen und Praktiken sowie deren Verbesserung/Verbreitung) innerhalb ausgewählter prioritärer Interventionsbereiche (Gebiete mit hohem Handlungsbedarf) erzielen sollen. Im Fokus stehen dabei Menschen mit erhöhten Krankheitsrisiken und bereits erkrankte Menschen, welche mittels präventiver Angebote unterstützt werden sollen, um den Gesundheitszustand und im Krankheitsfalle die Lebensqualität und die gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen.
Die Projektförderung PGV entspricht einem öffentlichen Wettbewerb. Eingehende Fördergesuche werden in einem mehrstufigen Selektionsprozess nach genau definierten Kriterien evaluiert. Sollten sich Projektskizzen und Projektanträge in Qualität und Relevanz ähnlich sein, werden jene Projekte bevorzugt, welche die Kriterien am besten erfüllen und die Ziele der Projektörderung PGV am überzeugendsten verfolgen.
Detaillierte Informationen zum Inhalt und Prozess der Projektförderung PGV sind im Reglement der Projektförderung PGV 2018–2024 zu finden.
Wo gibt es Informationen zu bereits geförderten Projekten?
Eine Übersicht aller bisher im Rahmen der Projektförderung PGV selektierten und finanzierten Projekte wird ab Ende 2018 auf der Website von GFCH publiziert und jährlich aktualisiert.
Zielgruppen / Antragsberechtigte / Konsortien
Wer ist die Zielgruppe von Projekten der Prävention in der Gesundheitsversorgung und wer kann ein Projekt einreichen?
Die wichtigste Zielgruppe sind Multiplikatoren aus folgenden Fachbereichen: Ärzteschaft, medizinisches Pflege- und Betreuungspersonal, Therapeut/-innen (Physio, Ergo etc.), weitere medizinische Fachpersonen (Apotheker/-innen etc.), nicht-medizinisches Personal von stationären Einrichtungen sowie von Unterstützungsdiensten (Besuchs-, Fahr-, Mahlzeitendienste).
Die zur Eingabe von Projekten berechtigten Antragsteller sind im Dokument Call for Proposals aufgeführt.
Werden auch Projekte unterstützt, die im Setting «stationär» (Spital, Pflegeheim etc.) umgesetzt werden?
Ja, in den prioritären Interventionsbereichen I (siehe Reglement) ist Folgendes ausformuliert:
- Schnittstellen innerhalb der Gesundheitsversorgung sowie zwischen Gesundheitsversorgung, Public Health und Gemeinwesen (Community)
- Kollaboration, Interprofessionalität, Multiprofessionalität
- Selbstmanagement chronischer Krankheiten und von Suchtproblematiken und/oder psychischen Erkrankungen
Darin eingeschlossen ist ebenfalls das stationäre Setting.
Konsortien sind explizit erwünscht. Gewisse Akteure wie z.B. Krankenkassen sind allein nicht antragsberechtigt, als Mitglieder des Konsortiums jedoch willkommen. Wie soll sich das Konsortium zusammensetzen?
Die Projektförderung PGV fördert anwendungsorientierte Projekte und sieht die direkt mit den Patientinnen und Patienten in Interaktion stehenden Akteure als obligate Projektteilnehmer. Gleichzeitig wünscht sie die Bildung von Konsortien, in denen weitere Akteure, z.B. Forschungsinstitutionen, eingebunden sind.
Schnittstellen innerhalb der Gesundheitsversorgung sowie zwischen Gesundheitsversorgung, Public Health und Gemeinwesen (Community) sind wichtig und sollen deswegen in erster Linie auch durch die betroffenen Akteure bearbeitet werden.
Krankenkassen und andere Akteure wie Kantone, Gemeinden, Hochschulen, aber auch private Firmen, können mit ihren jeweiligen spezifischen Stärken in Konsortien eine wichtige Rolle spielen und das Projekt breiter abstützen.
Gibt es eine Übersicht aller eingereichten Projektskizzen, welche es Antragstellenden mit gleichen/ähnlichen Projektideen ermöglichen würde, potentielle Projektpartner zu finden, um sich in einem Konsortium zusammenzuschliessen?
Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) organisiert ab 2019 jährlich Informationsworkshops für interessierte potentielle Antragstellende. Neben Informationen zur Projektförderung PGV bieten diese Workshops auch eine ideale Möglichkeit für potentielle Projektpartner, sich auszutauschen und zu einem Konsortium zusammenzuschliessen. Die Informationsworkshops finden jeweils anfangs Jahr in Bern und Lausanne statt. Die genauen Durchführungsdaten und -orte sind auf der Website von GFCH zu finden oder können dem aktuellen Call for Proposals entnommen werden.
GFCH ist ausserdem dabei, eine Online-Plattform zu prüfen, über welche interessierte Antragstellende ihre Projekte einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen können. Mögliche Projektsynergien und -partnerschaften würden so zusätzlich ersichtlich.
Werden auch Fördergesuche mit ausländischen Projektpartnern unterstützt?
Die Projektförderung PGV richtet sich an Präventionsmassnahmen in der Schweiz, welche der Schweizer Bevölkerung zugutekommen. Fördergelder werden ausschliesslich an Projektträger in der Schweiz ausbezahlt, für innovative Präventionsprojekte, welche sich an die Schweizer Bevölkerung und das Schweizer Gesundheitssystem richten.
Kriterien / Reglement
Wurden im neuen Reglement Anpassungen gegenüber dem Vorjahr vorgenommen? Wenn ja, welche?
Grundlegende Änderungen in den Vorgaben für die Projektförderung PGV 2018–2024 sind aus Gründen der Kontinuität nicht vorgesehen. Aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen kann es jedoch notwendig sein, kleinere Anpassungen vorzunehmen. Ist dies der Fall, werden die Anpassungen im Call for Proposals jeweils entsprechend hervorgehoben und kommuniziert.
Jedes Jahr werden zudem die relevanten Daten (z. B. Projekteingabe, Kommunikation, Workshops usw.) dem jeweiligen Kalenderjahr angepasst und auf der Website von GFCH sowie im Call for Proposals publiziert.
Welche formalen und inhaltlichen Kriterien muss eine Projektskizze resp. ein Projektantrag mindestens erfüllen, um erfolgreich zu sein?
Projektskizzen und Projektanträge werden auf Vollständigkeit und Einhaltung der im Reglement und in den zu den Förderrunden publizierten Dokumenten spezifizierten formalen Vorgaben überprüft. Dabei werden die Kriterien in der folgenden Reihenfolge geprüft:
- Formale Kriterien: Es werden ausschliesslich Fördergesuche geprüft, welche vollständig und termingerecht eingereicht werden.
- Ausschlusskriterien: Es werden ausschliesslich Fördergesuche geprüft, welche NICHT den definierten Ausschlusskriterien entsprechen.
- Einschlusskriterien: Fördergesuche müssen weiter den beschriebenen übergeordneten Zielen der PGV gerecht werden (z.B. Innovationsprojekte, Fokus auf Zielgruppe, Multiplikatoreneffekte etc.) und nach Möglichkeit von einem Konsortium getragen werden.
- Qualitätskriterien: Sind alle obigen Kriterien erfüllt, werden die Fördergesuche durch die Arbeitsgruppe BAG/GFCH gemäss den definierten Qualitätskriterien beurteilt. Dabei werden Stellungnahmen eines externen Expertengremiums hinzugezogen.
- Wettbewerbscharakter: Der Projektförderung PGV stehen in jeder Förderrunde limitierte finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Ausschreibung entspricht deshalb einem Wettbewerb, in welchem alle zugelassenen Fördergesuche in einem Konkurrenzverhältnis stehen. In der finalen Selektion werden jene Fördergesuche ausgewählt, welche am überzeugendsten sind und die Vorgaben und Qualitätskriterien am besten erfüllen. Bei einer grossen Anzahl von qualitativ hoch- und gleichwertigen Anträgen wird nach Möglichkeit auf eine ausgewogene Verteilung von Projektinhalten insbesondere hinsichtlich der thematischen und sprachregionalen Verteilung geachtet. Mit den Projektausschreibungen (Förderbereich III) gestaltet die Arbeitsgruppe BAG/GFCH diese angestrebte Projektaufteilung in den Gebieten NCD, Sucht und psychische Gesundheit aktiv mit. Sie berücksichtigt dabei insbesondere die Bereiche mit dem grössten Handlungsbedarf.
Gibt es Ausschlusskriterien? Oder wie kann es sein, dass in früheren Förderrunden qualitativ einwandfreie Projektskizzen/-anträge abgelehnt wurden?
Die Projektförderung PGV unterliegt klar definierten Evaluations- und Selektionskriterien, zu welchen auch Ausschlusskriterien gehören. Projektskizzen und -anträge, auf welche eines oder mehrere Ausschlusskriterien zutreffen, werden NICHT weiterbearbeitet, sondern werden direkt abgewiesen.
Die Ausschlusskriterien für die Projektförderung PGV sind folgende:
- A1: Projekte, welche Massnahmen der medizinischen Prävention im Sinne von Art. 26 KVG zum Gegenstand haben. Darunter fallen neben den in Art. 12 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) konkretisierten Massnahmen auch solche, deren Aufnahme in diese Verordnung vorgesehen ist.
- A2: Projekte, welche die Qualitätssicherung von Pflichtleistungen der sozialen Krankenversicherung im Sinne von Art. 58 KVG zum Gegenstand haben.
- A3: Massnahmen, die ausschliesslich der Errichtung und dem Unterhalt von Infrastrukturen dienen.
- A4: Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote, wenn sie nicht integraler Bestandteil von umfassenden Projekten sind.
- A5: Die Produktion von didaktischem Material (Websites, Apps, Videos, CDs, Lehrbücher, Diaprojektionen usw.) oder Veranstaltungen (Konferenzen, Ausstellungen usw.), wenn sie nicht integraler Bestandteil von umfassenden Projekten sind.
- A6: Reine Forschungsprojekte
- A7: Reine Produktinnovationen
- A8: Projekte, welche ausschliesslich von einer Einzelperson umgesetzt werden.
- A9: Projekte, welche nicht innerhalb der Gebiete NCD, Sucht und/oder psychische Gesundheit angesiedelt sind.
- A10: Für die Förderbereiche I, II und III: Projekte, welche nicht mindestens einen Bereich aus der Gruppe Prioritäre Interventionsbereiche I UND GLEICHZEITIG nicht mindestens einen Bereich aus der Gruppe Prioritäre Interventionsbereiche II abdecken (Bereiche mit grossem Handlungsbedarf).
Detaillierte Informationen zum Inhalt und Prozess der Projektförderung PGV sind im Reglement der Projektförderung PGV 2018–2024 zu finden.
Dürfen Antragstellende mehrere Fördergesuche einreichen?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass jedes Fördergesuch ein in sich individuelles Projekt darstellt und die geforderten Vorgaben und Kriterien erfüllt.
Kann ein Fördergesuch gleichzeitig für mehrere Förderbereiche eingereicht werden?
Nein, dies ist nicht möglich. Ein Fördergesuch muss klar einem bestimmten Förderbereich zugeordnet werden und entsprechend eingereicht werden.
Die Förderbereiche weisen jeweils unterschiedliche Projektfokusse auf, mit welchen die spezifischen Fördergesuche übereinstimmen sollen. Die Förderbereiche unterscheiden sich weiter in ihren Laufzeiten und Fördersummen:
- I. Anträge der Akteure für umfangreiche Projekte
Projekte mit Laufzeiten von 4 Jahren
Fördersumme pro Projekt: 1,5–2 Mio. CHF - II. Anträge der Akteure für Seed- Finanzierungen (kleine Pilotprojekte)
Projekte mit Laufzeiten von 2 Jahren
Fördersumme pro Projekt: 0.1–0.2 Mio. CHF - III. Proaktive Ausschreibungen zu spezifischen Themen
Projekte mit Laufzeiten von 4 Jahren
Fördersumme pro Projekt: 1,5–2 Mio. CHF - IV. Anträge der Akteure zur Verbreitung bestehender Angebote
Projekte mit Laufzeiten von 4 Jahren
Fördersumme pro Projekt: 0.3–0.4 Mio. CHF
Detaillierte Informationen zum Inhalt und Prozess der Projektförderung PGV sind im Reglement der Projektförderung PGV 2018–2024 zu finden.
Kann ich ein Projekt einreichen, das nicht in einer der Landessprachen – also z.B. auf Englisch – verfasst ist?
Grundsätzlich können Projektskizzen und -anträge zusätzlich zu den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch auch in Englisch eingereicht werden. Allerdings muss vom Antragstellenden garantiert werden können, dass die Projektumsetzung sowie die Berichterstattung in einer der aufgeführten Landessprachen erfolgen kann.
Prozess / Auswahlverfahren
Wie beantrage ich Unterstützung für mein Projekt und wie wird mein Antrag geprüft?
Das Wichtigste zum Antrags- und Selektionsprozess erfahren Sie in unserem Erklär-Video.
Warum müssen wir einen so komplexen Prozess durchlaufen, um dann doch eine Absage zu erhalten?
Wir haben diesen Prozess so konzipiert, dass eine Gleichbehandlung aller Dossiers garantiert ist. Der erste Projektschritt basiert auf einer einfachen Projektskizze, welche die Institutionen über eine speziell dafür konzipierte Online-Plattform einreichen können. Die Beschreibungen und Argumentarien, mit denen die projektspezifischen Erfordernisse und Erwartungen belegt werden müssen, umfassen jeweils weniger als 1 000 Worte. Das zweistufige Verfahren soll sicherstellen, dass der Aufwand für die Erstellung der Projektskizze – in einer ersten Phase – durch die Antragsteller nicht zu hoch ist.
Die Behandlung der Anträge in der ersten Projektauswahlphase («Projektskizzen») erfolgt speditiv und Antragsteller erhalten innert 45 Tagen ab Eingabeschluss einen Bescheid.
Die Projektselektion erfolgt in einem langen und komplexen Prozess! Werden da potentielle Antragsteller nicht entmutigt, zumal ein zweistufiges Verfahren mit Projektskizze und Projektantrag vorgesehen ist?
Nein, im Gegenteil. Das zweistufige Verfahren soll sicherstellen, dass der Aufwand für die Erstellung der Projektskizze – in einer ersten Phase – durch die Antragsteller nicht zu hoch ist.
Schafft es eine Projektskizze in die Antragsphase, hat sie zwar keine Garantie, dass am Ende ihr definitiver Projektantrag genehmigt wird, doch steigt damit die Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg.
Die Bewertung der Projekte erfolgt auf Basis einer langen Liste von Kriterien. Inwiefern wird sichergestellt, dass diese Kriterien angewandt werden, und wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Bewertungskriterien auf ein paar wenige zu beschränken?
Die Bewertungskriterien reflektieren, was üblicherweise bei derartigen Projekten verlangt wird. Zudem wird die Arbeitsgruppe BAG/GFCH durch Stellungnahmen des für diese Zwecke gebildeten «Expertengremiums Projektförderung PGV» unterstützt.
Generell sieht sich die Projektförderung PGV exzellenten Projekten verpflichtet. Dies erfordert erstens, dass die Projektskizzen gründlich und unter Einbezug von Experten geprüft werden, zweitens, dass die Projektskizzen klare Zieldefinitionen, Meilensteine und Indikatoren für die Messung der Zielerreichung enthalten, und drittens, dass der Projekterfolg überprüft wird. Alle Projekte werden evaluiert (Förderbereich II: Selbstevaluation; Förderbereiche I und IV: externe Evaluation).
Welche Organe sind am Selektionsprozess beteiligt und was ist deren Rolle?
Alle eingereichten Fördergesuche werden durch eine multiprofessionelle Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachpersonen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und Gesundheitsförderung Schweiz, anhand der im Reglement publizierten Kriterien sorgfältig geprüft, diskutiert und selektioniert. Die Fördergesuche können durch die Arbeitsgruppe BAG/GFCH für weitere Stellungnahmen zudem einem externen Expertengremium vorgelegt werden.
Die Arbeitsgruppe BAG/GFCH beurteilt die Projektskizzen und -anträge zuhanden der Geschäftsleitung und des Stiftungsrats von Gesundheitsförderung Schweiz. Die Arbeitsgruppe BAG/GFCH stützt ihre Beurteilung dabei auf Stellungnahmen des für diese Zwecke gebildeten Expertengremiums (Expertengremium Projektförderung PGV).
Die finale Entscheidkompetenz über die ausgewählten Projekte obliegt der Geschäftsleitung und dem Stiftungsrat von Gesundheitsförderung Schweiz.
Wie setzt sich das Expertengremium zusammen, welches der Arbeitsgruppe BAG/GFCH beratend zur Seite steht?
Bei diesem beratenden Gremium handelt es sich um externe Fachpersonen aus unterschiedlichsten Berufsgruppen des Gesundheitsbereichs der Schweiz. Dabei wird auf eine ausgewogene Vertretung der Fachexpertisen wert gelegt.
Das Expertengremium steht der Arbeitsgruppe BAG/GFCH ausschliesslich beratend zur Seite, die Entscheidkompetenz obliegt einzig der Geschäftsleitung und dem Stiftungsrat von Gesundheitsförderung Schweiz.
Eine Liste der Mitglieder des Expertengremiums der jeweils aktuellen Förderrunde ist auf der Website GFCH zu finden.
Falls ein Förderantrag für den falschen/unpassenden Förderbereich übermittelt wurde, nimmt die beurteilende Instanz automatisch eine Korrektur in der Einteilung vor?
Die sorgfältige Prüfung und Auswahl des geeigneten Förderbereichs durch die Antragstellenden ist zentral. Die Arbeitsgruppe BAG/GFCH prüft die Fördergesuche ausschliesslich innerhalb des durch die Antragstellenden gewählten Förderbereichs. Automatische Korrekturen/Anpassungen durch die beurteilende Instanz sind bei einer Fehleinreichung nicht vorgesehen.
Detaillierte Informationen zum Inhalt und Prozess der Projektförderung PGV sind im Reglement der Projektförderung PGV 2018–2024 zu finden.
Warum werden durch GFCH und das BAG auch Projekte zu spezifischen Themenbereichen (Förderbereich III) ausgeschrieben?
Die Arbeitsgruppe BAG/GFCH achtet nach Möglichkeit auf eine ausgewogene Verteilung von Projektinhalten. Mit den Projektausschreibungen (Förderbereich III) gestaltet sie diese angestrebte Projektaufteilung in den Gebieten NCD, Sucht und psychische Gesundheit aktiv mit. Dabei berücksichtigt sie insbesondere Bereiche mit grossem Handlungsbedarf und kann so gezielt Lücken schliessen.
Bedeutet ein positiver Weiterführungsentscheid nach der Projektskizze, dass das Fördergesuch gemäss entsprechendem Förderbereich finanziert wird?
Nein. Ein positiver Weiterführungsentscheid bedeutet lediglich, dass das Fördergesuch in die nächste Evaluationsrunde aufgenommen wurde. Es besteht keine Gewähr für einen positiven Finanzierungsentscheid; die Antragstellenden stehen nach wie vor im Wettbewerb.
Erst die Unterschrift des Projektfinanzierungsvertrages durch alle involvierten Parteien am Ende beider Evaluationsrunden (Skizze und Antrag) stellt den finalen und positiven Förderentscheid dar.
Detaillierte Informationen zum Inhalt und Prozess der Projektförderung PGV sind im Reglement der Projektförderung PGV 2018–2024 zu finden.
Abgelehnte Förderanträge erneut einreichen
Kann ein abgewiesenes Fördergesuch erneut eingereicht werden?
Ein abgewiesenes Fördergesuch kann in der folgenden Förderrunde erneut eingereicht werden. Es gibt diesbezüglich keine Teilnahmebegrenzung. Für einen positiven Selektionsverlauf empfiehlt die Arbeitsgruppe BAG/GFCH dringend, das Fördergesuch sorgfältig hinsichtlich der Selektionskriterien zu prüfen und potentielle Anpassungen vorzunehmen.
Detaillierte Informationen zum Inhalt und Prozess der Projektförderung PGV sind im Reglement der Projektförderung PGV 2018–2024 zu finden.
Die auf Quint-essenz eingegebenen Daten werden gemäss Reglement dauerhaft aufbewahrt. Ist bei einem negativen Entscheid eine erneute Einreichung im Folgejahr nötig oder werden abgelehnte Gesuche automatisch wieder in den neuen Gesuchspool aufgenommen?
Während jeder Förderrunde werden ausschliesslich jene Fördergesuche geprüft, welche im aktuellen Jahr gemäss den geltenden Vorgaben eingereicht werden und im Online-Portal quint-essenz erneut übermittelt werden.
Abgewiesene Projektskizzen und -anträge aus vorherigen Jahren müssen deshalb für eine erneute Prüfung in jedem Fall neu eingereicht werden.
Finanzierung
Die Projektförderung sieht eine Finanzierung bis zu 100 % vor. Wie kann die Finanzierung nach Abschluss des Projekts sichergestellt werden?
Die Projektförderung PGV ist als Innovationsförderung ausgelegt. Innovation ist ein Prozess, von der Einführung von vielversprechenden Ansätzen, über die inhaltliche Weiterentwicklung von erfolgversprechenden eingeführten Projekten, hin zu einer Verbreitung. Die Projektförderung unterstützt neue Ansätze und Praktiken, die eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand bringen. Sie ist jedoch nicht für eine permanente Finanzierung ausgelegt.
Die Frage der Finanzierung ist auch Gegenstand der Massnahme 2.3 «Finanzierungsmöglichkeiten von Präventionsleistungen aufzeigen» im NCD-Massnahmenplan.
Gleichzeitig werden – zwingend bei grossen Projekten – die Akteure bereits bei der Ausarbeitung der Projektskizze aufgefordert, konkrete Überlegungen zur Nachhaltigkeit des Projekts anzustellen. Auch verweist das Reglement ausdrücklich darauf, dass eine Co-Finanzierung insbesondere dann erwünscht ist, wenn sie für die erwünschte Weiterführung eine massgebliche Rolle spielt.
Steht genügend Geld zur Verfügung für den Förderbereich IV «Anträge der Akteure zur Verbreitung bestehender Angebote»?
Ja, im Moment sehen wir bis 2024 ca. 9 Projekte vor, die aus diesem Bereich gefördert werden können.
Wir möchten aber auch die inhaltliche Weiterentwicklung bereits bestehender Projekte unterstützen. Diese ist in den Förderbereichen I und II angesiedelt.
Ganz allgemein gesagt, hat die vorgenommene Zuteilung der finanziellen Mittel in die vier Förderbereiche indikativen Charakter. Die Verteilung der Mittel kann aufgrund der eingehenden Anträge der Akteure innerhalb des Budgetrahmens angepasst werden.
Ist es möglich, dass ein Projekt mehrmals von Fördergeldern im Rahmen der Projektförderung PGV profitieren kann?
Die nachhaltige und dauerhafte Weiterführung von Projekten stellt ein wichtiges Qualitätskriterium (Q8) im Rahmen der Projektförderung PGV dar. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch die Projektförderung PGV ist deshalb nicht vorgesehen.
Grundsätzlich werden Fördergelder im Rahmen der Projektförderung PGV einmalig gesprochen.
Wozu verpflichten sich Antragstellende nach einem positiven finalen Förderentscheid?
Nach einem positiven Förderentscheid erstellt GFCH einen Projektfinanzierungsvertrag, durch welchen die Antragstellenden zu Projektträgern werden. Die Projektfinanzierungsverträge werden von allen involvierten Parteien unterschrieben und regeln Einzelheiten über Umfang, Zahlungsmodalitäten, Immaterialgüterrechte, Rückzahlungen, Überprüfungen und weitere Bedingungen der Projektfinanzierung. Mit der Unterzeichnung des Projektfinanzierungvertrags verpflichten sich die Projektträger, allen darin enthaltenen Weisungen und Vereinbarungen gerecht zu werden und diese einzuhalten.
Dazu gehören unter anderem auch die regelmässige Übermittlung von Aktivitäts-- und Finanzberichten, Informationen zur Erreichung von Projektfortschritten und allfälligen substantiellen Projektänderungen, sowie die selbständige Durchführung (Förderbereich II) resp. Gewährung einer externen (Förderbereiche I, III und IV) Evaluation.
Können Projektfinanzierungsverträge seitens GFCH aufgelöst werden?
GFCH behält sich vor, Projektfinanzierungsverträge aufzulösen, falls die Projektträger den darin enthaltenen Vereinbarungen nicht nachkommen, resp. gegen die darin enthaltenen Weisungen verstossen.
Details zu den Konsequenzen und Prozessen bei Vertragsverletzung werden in den individuellen Projektfinanzierungsverträgen festgehalten.
Begriffsdefinitionen
Was bedeuten «Früherkennung» und «Frühintervention» in der Gesundheitsversorgung?
Definition
Früherkennung und Frühintervention bezeichnen das frühzeitige Wahrnehmen von Belastungen, Risikoverhalten und Anzeichen von Vulnerabilität mit dem Ziel, sie bei einer Gesundheitsevaluation richtig interpretieren zu können. Früherkennung bezieht sich dabei auf Risiken im Umfeld einer Person, die zur Entwicklung von problematischen Verhaltensweisen beitragen.
Sie ist damit Bestandteil der Frühintervention, die auf ein gesundheitsförderliches Umfeld und die Stärkung der pädagogischen Kompetenzen aller Mitglieder der Gemeinschaft abzielt, um Personen in schwierigen Lagen besser begleiten zu können. Das Konzept der Frühintervention verfolgt aber nicht nur das Ziel, das Verhalten der betroffenen Personen zu verändern. Vielmehr will es die zu Vulnerabilität führenden sozialen und strukturellen Ursachen frühzeitig erkennen und benennen sowie gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen unterstützen.
Früherkennung und Frühintervention im Rahmen der PGV
Im Rahmen der Prävention in der Gesundheitsversorgung zielt Früherkennung und Frühintervention auf Personen mit erhöhtem Krankheitsrisiko und/oder auf bereits erkrankte Personen ab, für die zusätzliche Gesundheitsrisiken bestehen und/oder identifiziert wurden. Es geht dabei nicht um systematische Gesundheitsscreenings, sondern um die Bestimmung der evidenzbasierten Kriterien für die Durchführung eines solchen Screenings.
Beispiel
Bei einer kardiovaskulären Erkrankung (z.B. einem Herzinfarkt) erleiden bekanntlich 20% bis 40% der Betroffenen unter anderem eine depressive Episode. Früherkennung und Frühintervention können dabei helfen, im Hinblick auf diese Komorbidität frühzeitig Massnahmen zu ergreifen.
Das Konzept der Früherkennung und Frühintervention, wie es im Rahmen der «Prävention in der Gesundheitsversorgung» definiert ist, orientiert sich an jenem im Bereich der Suchtprävention (Charta zum Thema Früherkennung und Frühintervention) und ist auf individuelle Ansätze fokussiert. Die in Artikel 12d und 12e der KLV (Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) definierten Früherkennungsmassnahmen werden daher im Rahmen der «Projektförderung Prävention in der Gesundheitsversorgung» nicht berücksichtigt (siehe Kapitel 6.2.4 des Reglements).
Was bedeutet «prioritärer Interventionsbereich» und inwiefern ist dieser für Fördergesuche relevant?
Die Gesamtheit der Projekte im Rahmen der Projektförderung PGV hat zum Ziel, die Prävention in der Gesundheitsversorgung über die gesamte Versorgungskette zu stärken, um Lebensqualität sowie Autonomie der Patientinnen und Patienten zu fördern und den Behandlungsbedarf zu vermindern.
Für die Umsetzung der PGV wurden sechs prioritäre Interventionsbereiche identifiziert; diese entsprechen Bereichen im Schweizer Gesundheitswesen mit grossem Handlungsbedarf. Fortschritte in diesen Bereichen sollen in ihrem Zusammenspiel die Voraussetzungen für eine Gesundheitsversorgung schaffen, in der Prävention einen integralen Bestandteil darstellt und in welcher bessere Bedingungen für ein Management von NCD, Suchtproblematiken und psychischen Erkrankungen herrschen.
Die prioritären Interventionsbereiche sind in zwei Gruppen aufgeteilt, wobei es sich bei der zweiten Gruppe um sogenannte Querschnittsthemen handelt:
Prioritäre Interventionsbereiche I
- Schnittstellen innerhalb der Gesundheitsversorgung, sowie zwischen der Gesundheitsversorgung, Public Health und Gemeinwesen (Community);
- Kollaboration, Interprofessionalität, Multiprofessionalität;
- Selbstmanagement chronischer Krankheiten und von Suchtproblematiken und/oder psychischen Erkrankungen.
Prioritäre Interventionsbereiche II (Querschnittsthemen)
- Aus-, Weiter- und Fortbildung der Gesundheitsfachleute;
- Neue Technologien (insbesondere im Bereich Daten/Outcomes, Digitalisierung);
- Neue Finanzierungsmodelle (hybride Finanzierung, Anreizsysteme).
Im Zusammenhang mit den Fördergesuchen sind die prioritären Interventionsbereiche zentral, da sie den Perimeter darstellen, in welchem die Projektförderung PGV innovative Projekte fördern wird. Projekte sollen mindestens einen Bereich aus der Gruppe Prioritäre Interventionsbereiche I abdecken und gleichzeitig mindestens einen Bereich aus der Gruppe Prioritäre Interventionsbereiche II behandeln (Ausschlusskriterium A10).
Was bedeutet «Förderbereich» und inwiefern ist dieser für Fördergesuche relevant?
Die Projektförderung PGV ist als Innovationsförderung angelegt. Es werden innovative Ansätze und Praktiken gefördert, die eine Verbesserung der PGV gemäss dem international etablierten Stand des Wissens und der Praxis ermöglichen. Die Etablierung von derartigen Innovationen stellt einen Prozess dar: Dieser beinhaltet die Einführung von Innovationen, die inhaltliche Weiterentwicklung bestehender Projekte, sowie die Verbreitung bestehender Projekte.
Im Zusammenhang mit den Fördergesuchen wurden entsprechend vier Förderbereiche definiert, für welche Fördergesuche eingereicht werden können. Die Förderbereiche weisen jeweils unterschiedliche Projektfokusse auf, mit welchen die spezifischen Fördergesuche übereinstimmen sollen. Die Förderbereiche unterscheiden sich weiter in ihren Laufzeiten und Fördersummen.
I. Anträge der Akteure für umfangreiche Projekte
- Projekte mit Laufzeiten von 4 Jahren
- Fördersumme pro Projekt: 1,5–2 Mio. CHF
II. Anträge der Akteure für Seed- Finanzierungen (kleine Pilotprojekte)
- Projekte mit Laufzeiten von 2 Jahren
- Fördersumme pro Projekt: 0.1–0.2 Mio. CHF
III. Proaktive Ausschreibungen zu spezifischen Themen
- Projekte mit Laufzeiten von 4 Jahren
- Fördersumme pro Projekt: 1,5–2 Mio. CHF
IV. Anträge der Akteure zur Verbreitung bestehender Angebote
- Projekte mit Laufzeiten von 4 Jahren
- Fördersumme pro Projekt: 0.3–0.4 Mio. CHF
Fördergesuche werden für einen der erwähnten Förderbereiche eingereicht.
Kontakt
Welches sind die wichtigsten Informationsgrundlagen für die Projektförderung PGV und wo sind diese zu finden?
- Video Projektförderung PGV
- Call for Proposals (für entsprechendes Förderjahr)
- Projektförderung Prävention in der Gesundheitsversorgung (PGV), Reglement 2018–2024
- Grundlagen der Prävention in der Gesundheitsversorgung (PGV) und Konzept Projektförderung PGV
- FAQ Projektförderung PGV
- Newsletter Gesundheitsförderung Schweiz
- Website Gesundheitsförderung Schweiz
Besteht die Möglichkeit, sich mit Ihnen zu treffen, um über mein Projekt und die Relevanz der geplanten Massnahmen zu diskutieren?
Aus Ressourcengründen und im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragstellenden sind wir zu einem standardisierten Vorgehen verpflichtet. Es ist uns daher in der ersten Projektauswahlphase nicht möglich, uns mit Antragstellenden zu treffen oder mit ihnen über Anforderungen oder ihr Projekt als solches zu diskutieren. Sollte Ihr Projekt jedoch in die Antragsphase kommen, erhalten Sie die Möglichkeit für ein persönliches Gespräch, um Ihren Antrag vor der definitiven Einreichung zu präzisieren.
Antragseingabe und Projektselektion
Können wir Sie kontaktieren, wenn wir eine dringende Frage zur Antragseingabe haben, zu der wir in den Dokumenten Call for Proposals, Grundlagen der Prävention in der Gesundheitsversorgung und Reglement keine Antwort finden?
In Ausnahmefällen und bei fehlenden Informationen können Sie uns natürlich kontaktieren. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Regeln: Nur Antragsteller, deren Projekt im Registrierungssystem erfasst ist, können telefonisch Fragen stellen (Projektskizze im Online-Tool eröffnet). Um eine Gleichbehandlung aller Fragestellenden zu gewährleisten, sind telefonische Anfragen auf 30 Minuten je Projekt beschränkt. Die Antragstellenden können Gesundheitsförderung Schweiz nicht kontaktieren, um ihr Projekt zu diskutieren.